Wir beraten Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden (m/w/d) bundesweit
Wir haben seit über 17 Jahren zahlreiche Physiotherapiepraxen, Logopädiepraxen, Ergotherapiepraxen bzw. interdisziplinäre Praxen bei der Erstellung von Businessplänen, der Einholung von Krediten bei der Praxisgründung, der Praxiserweiterung, der Personalführung, der Personalentwicklung und der Praxisnachfolge inkl. der Praxisbewertung beraten.
Für die Beantragung von Krediten benötigen Sie einen Businessplan. Für die Gründung oder auch die Übernahme Ihrer Therapiepraxis gibt es die Möglichkeit der Beantragung zinssubventionierter Fördermittel, näheres unter Unternehmensfinanzierung.
Sie benötigen geeignete Praxisräume, um eine Kassenzulassung zu erhalten. Es gibt Mindestanforderungen an die Nutzfläche der Praxis, die Therapiefläche und die Größe der Behandlungsräume. Sie benötigen einen Warteraum, einen Raum für Wärmebehandlungen und einen Abstell- und Vorratsraum. Zudem gibt es Vorgaben für die Höhe der Praxisräume. Des Weiteren gibt es Anforderungen an die Grundausstattung Ihrer Praxis. Die Abrechnungen Ihrer Leistungen beruhen auf Gebührenverhandlungen zwischen Krankenkassen und Landesverbänden. Sie benötigen ein Institutionskennzeichen, um mit den Kassen abrechnen zu können. Die räumliche Nähe und die direkten Kontakte zu Ärzten und Kliniken (Stichwort: Entlassungsmanagement) können durchaus wichtig für Ihren wirtschaftlichen Erfolg sein. Neben Kassenleistungen können Sie natürlich auch Selbstzahlerleistungen anbieten oder gar eine private Praxis gründen (d.h. nur für Privatpatienten).
Stärken herausarbeiten
Berücksichtigen Sie, sofern Sie nicht allein gründen möchten, dass es einen Unterschied zwischen Gemeinschaftspraxis und Praxisgemeinschaft gibt. Darüber hinaus beachten Sie, dass Sie als freiberuflich tätiger Therapeut bzw. freiberuflich tätige Therapeutin grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit sind. Ausnahmen sind hier zum Beispiel Wellnessbehandlungen. Bei der Gründung einer GmbH wäre diese kraft Gesetzes gewerbesteuerpflichtig und auch körperschaftsteuerpflichtig. In der Regel dürfen Sie keine Umsatzsteuer vereinnahmen und erhalten daher auch keine Vorsteuerrückerstattung vom Finanzamt. Sie können Abrechnungszentren für die Abrechnung Ihrer Honorare beauftragen.
Im Rahmen der Führung einer Physiotherapiepraxis kommt es für Sie natürlich auf die Personalauswahl, Ihre Personalführungsqualitäten und die Mitarbeiterentwicklung an, denn gute, engagierte und zufriedene MitarbeiterInnen dürften auch zu Patienten führen, die sich in Ihrer Praxis gut aufgehoben fühlen. Details unter Personalführung und Personalentwicklung.
Darüber hinaus ist es wichtig, sich mit den Zahlen Ihrer Praxis gut auszukennen. Es geht hier zum Beispiel um die künftige Entwicklung von Umsätzen, Kosten, Gewinnen und die sich künftig einstellende Liquiditätslage sowie die Liquiditätsplanung. Es geht darum, zu erkennen, wie viel Geld Sie zurücklegen sollten für etwaige, künftige Nachzahlungen an Sozialversicherungsträger und das Finanzamt (steuerliche Zahlungen). Des Weiteren ist die Frage, ob und mit welcher Abrechnungsgesellschaft Sie zusammenarbeiten möchten und was Sie das kostet? Weiterhin möchten Sie künftig ggf. investieren, und Sie stellen sich die Fragen, zu welchem Zeitpunkt eine Investition angebracht ist, welche Abschreibungen damit einhergehen und welche Auswirkungen diese auf Ihren Gewinn und Ihre zukünftige Liquiditätslage haben?
Bei der Nachfolge einer Praxis besteht der Wert der Praxis, siehe Unternehmensbewertung, vor allem in dem Patientenstamm, den die Therapeuten in der Praxis behandeln.
Dieser Patientenstamm muss entsprechend bewertet werden, um zu einem Verkaufspreis bzw. Kaufpreis zu gelangen. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Praxisbewertung und der Praxisnachfolge. Wir helfen Ihnen gern bei der Suche nach einem Nachfolger (m/w/d) und sind auch bei den Kaufpreisverhandlungen, beim Bankgespräch und bei Gesprächen mit Vermieter, Rechtsanwalt und Steuerberater mit dabei. Auf Wunsch können wir Kreditinstitute, Rechtsanwälte und Steuerberater empfehlen, da wir über ein gutes Netzwerk verfügen.
In Bezug auf den laufenden Mietvertrag ist u.a. zu berücksichtigen, dass der Vermieter der Praxis je nach Gestaltung des Mietvertrages Einwände gegen einen Praxisverkauf erheben kann oder eben nicht. Bei einer Finanzierung der Praxis über eine Bank (das ist der Regelfall), ist die Bank an einem langjährigen Mietvertrag interessiert, da das Kreditinstitut sicher sein möchte, dass es den Kapitaldienst während der Darlehenslaufzeit auch erhält, und da kann es ungünstig sein, wenn Sie zwar über einen zahlreichen Patientenstamm verfügen, aber plötzlich ohne Räumlichkeiten dastehen, weil die Mietvertragslaufzeit abgelaufen ist und der Vermieter nicht verlängern möchte.
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